
Sie sind mit dem Gesetz in Konflikt geraten und suchen juristische Hilfe?
Sie wurden von der Polizei zu einer Vernehmung vorgeladen?
Sie haben eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten?
Ihr Führerschein wurde eingezogen?
Ihre Wohnung oder Ihre Geschäftsräume wurden durchsucht?
Sie sind bereits verurteilt, wollen das Urteil aber nicht akzeptieren?
Wir übernehmen die Beratung und Verteidigung im Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Kapitalstrafrecht. Wir vertreten sowohl einzelne Personen als auch Unternehmen.
Die Vertretung findet in allen Bereichen des Verfahrens statt. Wir begleiten unsere Mandanten vom Beginn der polizeilichen Ermittlungen über die Verteidigung in der Hauptverhandlung und die Durchführung von Berufungs- und Revisionsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.
Darüber hinaus übernehmen wir ebenfalls Mandate im Strafvollstreckungsrecht. Hier beraten, begleiten und vertreten wir Personen, für die eine vorzeitige Haftentlassung in Frage kommt.
Für eine erfolgreiche Strafverteidigung ist es von großer Bedeutung, dass ein Rechtsanwalt möglichst frühzeitig in das Verfahren eingeschaltet wird. Dies gilt umso mehr, wenn eine Festnahme erfolgte oder eine Untersuchungshaft droht. Daher ist es für uns selbstverständlich, für unsere Mandanten auch im Notfall erreichbar zu sein.
Sie erreichen uns jederzeit unter: 0177 5572349.